Sind Magnetkennzeichen erlaubt oder verboten?

2023 kam ein Gesetz raus, welches u.a. Magnet-Kennzeichenhalter verboten hat. Mittlerweile ist dieses Verbot aber trotz eifrig haltender Gerüchte wieder zurückgerufen worden, da sonst keinerlei Kennzeichenhalter mehr eine Freigabe bekommen hätte. Denn ein Kennzeichenhalter, in den das Kennzeichen geclipt wird, kann das Kennzeichen genauso gut ohne Werkzeug entwendet werden, wie bei einem Magnet-Kennzeichenhalter. Gleiches gilt für die Rahmenkennzeichenhalter ab Werk, zb. bei einem Neuwagen.

 

 

Nun hat der TÜV SÜD über Social Media dazu Stellung genommen:

K|MAG Kennzeichenmagnete sind mit die stärksten Kennzeichenmagnete auf dem Markt. Die gewähren eine rahmenlose Optik des Kennzeichens, es lässt sich ohne weiteres Werkzeug sekundenschnell entfernen - und natürlich auch wieder anbringen, und sorgt somit für eine cleane Optik auf Treffen, auf Fotos, etc.

 

 

Für unsere Kennzeichenhalter wird kein Gutachten oder eine ABE benötigt, da diese der in der Verkehrsblattverlautbarung StV22/7341.1/40 veröffentlichten Definition von "fest" im Sinne des §10 (5) FVZ entsprechen. Das Kennzeichen muss samt Halterung so fest mit der Karosserie verbunden sein, dass es nur mittels Werkzeug oder nur mit erhöhtem mechanischen Aufwand, wie z.B. stark kraftschlüssige Verbindung, abnehmbar ist.

 

Neben der Kraftschlüssigkeit durch unsere starken Magnete und Trägerplatten sind unsere Halter auch formschlüssig, so dass eine korrekte Positionierung immer gegeben ist. So ist auch dessen feste Anbringung bei höheren Geschwindigkeiten, beim von Kopfsteinpflastern oder Schlaglöchern gewährleistet.

 

Somit erfüllen K|MAG Kennzeichenmagnete alle geforderte Merkmale!

 

Unsere Produkte sind bis zu einer Geschwindigkeit von 305 km/h getestet. Ebenso können unsere Halter Temperaturen von -40°C bis 98°C, kurzfristig sogar bis 165°C, ab und sind auch gegen die meisten Chemikalien beständig.